In Österreich können auch Angehörige von Drittstaaten einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Für diese Personengruppe gelten aber besondere gesetzliche Bestimmungen. Beachten Sie daher bitte die folgenden Informationen.
Um In Österreich legal arbeiten zu dürfen, brauchen Drittstaatsangehörige häufig eine behördliche Bewilligung. Mehr erfahren Sie unter der Rubrik Arbeitsbewilligungen.
Auf welche Arten man in Österreich beschäftigt sein kann, können sie unter dem Punkt Beschäftigungsarten nachlesen.
Über die gesetzlichen Regelungen zum Thema Arbeitszeit informieren Sie sich bitte im dritten Punkt.
Über Bestimmungen, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zustehenden Urlaub regeln, können Sie sich in einem vierten Punkt informieren.
Links
- Arbeiterkammer (Interessensvertretung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer)
- undok.at (Anlaufstelle für undokumentiert arbeitende Menschen)
- Arbeitsmarktservice (Informationen und Job-Finder)
- Gründerservice (Informationen zur Unternehmensgründung)
- karriere.at (Informationen und Job-Finder)
- monster.at (Informationen und Job-Finder)
- job.at (Informationen und Job-Finder)
- willhaben.at (Job-Finder)
- careerjet.at (Job-Finder)
- metajob.at (Job-Finder)
- studentjob.at (Job-Finder)
- Gigajob – Job-Finder Oesterreich (Job-Finder)
- neuvoo.at (Job-Finder)
- at.jooble.org (Job-Finder)