Beschäftigungsarten

 Grafik: Zwei Bilder. Ein Mann sitzt vor einem Computerbildschirm. Ein Kellner serviert Getränke.

Es gibt verschiedene Arten von Beschäftigung, das heißt das Beschäftigungsverhältnis kann vertraglich unterschiedlich geregelt sein. Beschäftigung kann nach unterschiedlichen Kriterien und Arten differenziert werden:

Nach der Dauer der wöchentlich zu erbringenden Arbeitsleistung ist zwischen einer Vollzeitbeschäftigung und einer Teilzeitbeschäftigung zu unterscheiden.

Die geringfügige Beschäftigung wird nicht nach der Dauer der Arbeitsstunden, sondern nach der Höhe des Jahreseinkommens definiert.  Dieses Jahreseinkommen darf einen festgesetzten Betrag nicht übersteigen.

 

Menschen die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die für ihre Tätigkeit von ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bezahlt werden.

Selbständige sind Personen, die Eigentümer oder Miteigentümer des Unternehmens sind, für das sie beruflich tätig sind.

Neue Selbständige üben eine (meist) selbständige Tätigkeit aus und sind unternehmerisch tätig  ohne dafür einen Gewerbeschein zu benötigen. Neue Selbständige sind häufig in Kreativberufen (wie etwa der Filmbranche) tätig.

Lehrlinge sind Personen, die in einem Betrieb oder in einer Institution eine Berufsausbildung absolvieren.

Volontärinnen bzw. Volontäre absolvieren eine Ausbildung oder Weiterbildung, unterliegen aber oft nicht  genau definierten  Ausbildungsmodalitäten und erhalten in der Regel kein Entgelt.

 

Quelle: BMASK/BM.I