Führerschein

Grafik: Dargestellt sind das Lenkrad eines Autos und daneben der Lenker eines Motorrades.

Führerschein umschreiben

Innerhalb von sechs Monaten nachdem sie zum ersten Mal einen Wohnsitz in Österreich gegründet haben, müssen Drittstaatsangehörige ihren Führerschein auf ein österreichisches Dokument umschreiben lassen. Der ausländische Führerschein muss aber gültig sein.

Zudem müssen Drittstaatsangehörige eine praktische Fahrprüfung ablegen. Für diese Regelung gibt es allerdings Ausnahmen.

Die Umschreibung erfolgt mittels Antrags bei der zuständigen Behörde.

Diese Behörden sind an unterschiedlichen Stellen etabliert. Bei Städten in denen sich eine Landespolizeidirektion befindet, ist diese Behörde zuständig (Ausnahme: Bregenz), ansonsten die jeweilige Bezirkshauptmannschaft und in Städten mit eigenem Status der Magistrat.

Voraussetzungen für die Umschreibung sind

  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • Nachweis, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller mindestens sechs Monate in jenem Land gelebt hat, von dem die ausländische Lenkerberechtigung erteilt wurde. Dies ist nicht notwendig, wenn die Staatsbürgerschaft der Inhaberin bzw. des Inhabers mit dem ausstellenden Staat identisch ist.

Notwendige Unterlagen für die Umschreibung

  • Antragsformular
  • Ärztliches Gutachten
  • Übersetzung des Führerscheins  (nicht für alle Staaten notwendig)
  • Reisepass
  • Führerschein
  • Meldezettel
  • Passbild
  • Prüfungsunterlagen

 

Quelle: BM.I/Polizei