Wohnsitzanmeldung

Grafik; Nebeneinander sind Einrichtungsgegenstände eines Schlafzimmers, eines Wohnzimmers, eines Badezimmers und einer Küche dargestellt.

In Österreich besteht für alle Menschen Meldepflicht. Nach einem Umzug müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen von der alten Adresse abmelden und an der neuen Adresse anmelden. Dies gilt für alle Personen, die an dieser Adresse wohnen, also nicht nur für Sie, sondern auch für alle anderen Familienmitglieder inklusive der Kinder.

Nachgezogene Familienmitglieder oder neugeborene Kinder müssen ebenfalls angemeldet werden.

Für die Meldung sind in Österreich unterschiedliche Ämter zuständig, je nachdem ob Sie in einer Stadt mit eigenem Statut, in einer Stadt ohne eigenem Statut bzw. in einem Dorf wohnen.

In Wien gehen Sie auf ein Magistratisches Bezirksamt. Für die Meldung Ihres Wohnsitzes müssen Sie aber nicht unbedingt zum Bezirksamt Ihres Wohnbezirkes gehen. Sie können die Anmeldung in jedem Bezirksamt der Stadt Wien erledigen.

In den anderen Bundesländern sind dafür die Magistrate oder die Stadtämter bzw. die Gemeindeämter zuständig.

Die Meldung des Wohnsitzes ist kostenlos. Als Nachweis der Meldung erhalten Sie eine so genannte Meldebestätigung. Diese Bestätigung wurde früher Meldezettel genannt und wird umgangssprachlich manchmal noch so bezeichnet.

Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Anmeldeformular
  • Reisepass (für Ausländerinnen verpflichtend)
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über akademische Grade

 

Quelle: BM.I

 

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