Gesundheitssystem

Grafik: Dargestellt ist ein Stethoskop. Der rote Verbindungsschlauch zwischen Ohrbügel und Bruststück ist mit einem Knick in Herzform versehen. In der Mitte des Knicks befinden sich weiße Streifen. Dadurch wird der Eindruck eines rot-weiß rot gestreiften Herzens vermittelt.

Das österreichische Gesundheitssystem bindet einige Institutionen und Organisationen ein: Neben dem österreichischen Parlament, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind dies die Österreichische Sozialversicherung, die Interessensverbände der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Im Gesundheitssystem können zwei großen Bereiche unterschieden werden: Der erste Bereich betrifft die Krankenhäuser, der zweite Bereich die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten außerhalb von Spitälern. Für die entsprechende Gesetzgebung ist meist  der Bund zuständig, im ambulanten Bereich liegen Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung bei den Bundesländern.

Das Gesundheitssystem wird über Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Selbstbehalte finanziert. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbständige besteht per Gesetz eine generelle Pflichtversicherung. Die Sozialversicherung beinhaltet jedenfalls eine Krankenversicherung und eine Unfallversicherung, in manchen Fällen auch eine Pensionsversicherung. Ob eine Pensionsversicherung inkludiert ist, hängt vom jeweiligen Sozialversicherungsträger ab. Unselbstständig Erwerbstätige können denn Sozialversicherungsträger  nicht frei wählen, dieser ist von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber und vom Arbeitsort abhängig. Bei Selbständigen kann eine Wahlmöglichkeit bestehen.

In Österreich haben alle Einwohnerinnen und Einwohner ein Recht auf adäquate medizinische Versorgung.

Beachten Sie bitte die mehrsprachigen Informationen der Österreichischen Sozialversicherung.

 

Quelle: BMG