Krankenversicherung und Kosten

Grafik: Dargestellt sind der Unterarm  eines Arztes und der Unterarm einer Patientin. Die Personen geben einander die Hand.

Krankenversicherung

Die österreichische Krankenversicherung garantiert versicherten Personen eine zumindest teilweise Übernahmen der Kosten für medizinische Behandlungen.

Es gibt zwei Arten von Krankenversicherungen: Die Pflichtversicherung und die private Krankenversicherung.

 

Pflichtversicherung

Die Pflichtversicherung trifft sowohl unselbstständig Beschäftigte ab einer bestimmten Einkommensgrenze als auch Selbständige und Unternehmerinnen und Unternehmer.

Neben diesen Personengruppen sind auch Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosenunterstützung, Pensionistinnen und Pensionisten sowie Familienangehörige (unter bestimmten Voraussetzungen) versichert.

Zu den mitversicherten Familienangehörigen zählen:

  • Ehefrauen und Ehemänner und Verpartnerte sowie Personen in Lebensgemeinschaften bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
  • Kinder bis 18 Jahren
  • Nicht berufstätige Kinder bis 21 Jahren
  • Kinder bis 26 Jahren, wenn sie sich in Ausbildung befinden

Die Pflichtversicherung hat nur einen begrenzten Versicherungsumfang, das heißt für manche Leistungen  (z.B. in der  Zahnprothetik) müssen Patientinnen und Patienten zur Gänze oder zumindest teilweise selbst aufkommen.

Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes müssen Patientinnen und Patienten pro Aufenthaltstag einen finanziellen Beitrag leisten.

 

Private Krankenversicherung

Auf freiwilliger Basis kann zusätzlich eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Mit dieser Versicherung kann etwa der begrenzte Leistungsumfang der Pflichtversicherung erweitert werden.

Kosten

Viele Ärztinnen und Ärzte haben Verträge mit den jeweiligen Krankenkassen, das heißt die Behandlungskosten werden von den Ärztinnen und Ärzten mit den Krankenkassen verrechnet. Für Patientinnen und Patienten entstehen meist keine weiteren Kosten.  Es gibt allerdings Ausnahmen wie z.B. für Beamtinnen und Beamte.

Die Patientinnen und Patienten benötigen für einen Arztbesuch eine so genannte E-Card. Diese Karte im Scheckkartenformat wird von der Sozialversicherung ausgestellt und ersetzt den früher verwendeten Krankenschein. Die E-Card ist für die Verrechnung der Behandlungskosten unbedingt notwendig.

Bei Ärztinnen und Ärzten die keine Verträge mit Krankenkassen haben, müssen die Kosten von den Patientinnen und Patienten direkt bezahlt werden. Eine teilweise Rückerstattung der Kosten ist nach Einreichung der Rechnung bei der Krankenkasse aber oft möglich. Diese Ärztinnen und Ärzte werden auch als Wahlärztinnen bzw. Wahlärzte bezeichnet.

Manche Behandlungskosten können auch durch eine private Krankenversicherung zumindest teilweise abgedeckt werden.

Für verschriebene Medikamente ist pro Medikament eine Rezeptgebühr (2015: € 5,55) zu entrichten.

 

Quelle: BMASK/BM.I

 

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