Menschen mit Behinderungen

Grafik: Drei nebeneinander stehende quadratische Bilder. Das erste Bild stellt einen stilisierten Rohstuhlfahrer dar. Das zweite Bild zeigt drei schwarze Punkte auf gelbem Hintergrund. Das dritte Bild zeigt ein vereinfacht dargestelltes Ohr durch das ein schräger Strich verläuft.

Die österreichische Bundesregierung hat sich im Jahr 2012 verpflichtet, die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umzusetzen. Dieser Prozess, der 250 Maßnahmen umfasst, dauert noch an, soll aber bis 2020 abgeschlossen sein.

In Österreich wird daher besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen  gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft sind. Dies gilt für den Schul- und Bildungsbereich genauso wie für den Arbeitsmarkt und alle anderen Lebensbereiche.

Zu diesen Maßnahmen zählt auch ein spezieller Behindertenpass, der auch die Funktion eines amtlichen Lichtbildausweises hat. Die Inhaberin bzw. der Inhaber des Ausweises erhält etwa Fahrpreisermäßigungen in öffentlichen Verkehrsmittels, darf auf speziellen Behindertenparkplätzen parken oder fällt im Beruf unter einen erhöhten Kündigungsschutz.

In Österreich werden Menschen mit Behinderungen bzw. deren Familien auch verschiedene finanzielle Zuschüsse und Vergünstigungen gewährt, wie zum Beispiel ein Anspruch auf erhöhtes Kindergeld, steuerliche Absetzmöglichkeiten, finanzielle Hilfe durch den so genannten Unterstützungsfonds oder diverse Gebührenbefreiungen. Details zu Beihilfen finden sie auf den Service-Seiten des Bundeskanzleramtes.

Im Bereich der Behindertenhilfe sind zahlreiche Vereine und andere Gruppierungen tätig. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bietet im Rahmen eines Info-Services mit Suchfunktion die Möglichkeit, genau jene Einrichtungen auszuwählen, die für die jeweilige Situation gebraucht werden.

Um die Anliegen und Rechte von Menschen mit Behinderungen effizienter umsetzten zu können, wurde in Österreich auch ein so genannter Behindertenanwalt installiert.

Ein wichtiger Punkt ist die Schaffung von Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Die Barrierefreiheit bezieht sich nicht nur auf bauliche Maßnahmen, sondern soll behinderten Menschen einen ungehinderten Zugang in allen Lebensbereichen ermöglichen. Die Barrierefreiheit umfasst daher den Schul- und Arbeitsbereich genauso wie Kommunikationsmöglichkeiten oder die Ausübung von Sport und diverse Freizeitaktivitäten.

 

Quelle: BMASK

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