Demokratie

Grafik: Fünf Wahlurnen stehen nebeneinander. An der Vorderseite befindet sich je ein einziger farbiger Punkt in den Farben rot, blau, grün, grau und gelb, der von zwei schwarzen, überkreuzten Strichen überlagert wird. Über den Urnen befindet sich jeweils eine Hand, die einen Wahlzettel in die Urne steckt.

Das Volk bestimmt

Österreich ist eine Demokratie. Das bedeutet, dass in Österreich vom Volk ausgeht, wer regiert. Es bestimmt dies durch die Abgabe der Stimme jeder einzelnen wahlberechtigten Person in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen für eine von mehreren Parteien bzw. für einen bevorzugten politischen Vertreter oder eine bevorzugte politische Vertreterin. Für die Demokratie in Österreich ist eine aktive Teilnahme am politischen und gesellschaftlichen Leben wesentlich. Jeder Mensch kann seine politische Meinung frei und ohne Angst vertreten und sich für die Gesellschaft politisch engagieren.

Freie Wahlen

Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, das Staatsoberhaupt (Bundespräsident oder Bundespräsidentin) sowie die Mitglieder des Nationalrats, der ersten Kammer des Parlaments zu wählen. Auch in den einzelnen Bundesländern und Gemeinden werden die Volksvertreter und Volksvertreterinnen durch Wahlen bestimmt. Für die meisten Ämter kann man ab dem 18. Lebensjahr auch selbst gewählt werden.

Bundespräsident oder Bundespräsidentin und Regierung

Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ist das auf sechs Jahre gewählte Staatsoberhaupt der Republik Österreich. Er oder sie ernennt die Mitglieder der Regierung (Bundeskanzler bzw. Bundeskanzlerin, Vizekanzler bzw. der Vizekanzlerin, Minister und Ministerinnen). Die Regierung setzt sich regelmäßig aus den Vertretern und Vertreterinnen derjenigen Parteien zusammen, die im Nationalrat gemeinsam die meisten Sitze haben. Die Regierung gestaltet die Politik.

Gesetzgebung durch das Parlament

Das Parlament prüft und beschließt Gesetze. Das Parlament besteht zum einen aus den demokratisch gewählten Mitgliedern des Nationalrats zum anderen aus dem Bundesrat, in den die österreichischen Bundesländer ihre Vertreter und Vertreterinnen entsenden.

Kontrolle der Regierung

Das Parlament kontrolliert die Arbeit der Regierung. Vor allem der Nationalrat hat hier viele wirksame Kontrollrechte. Auch die Opposition (diejenigen Parteien, die nicht an der Regierung beteiligt sind) kann diese zum Teil ausüben. Zu den parlamentarischen Kontrollrechten zählt zum Beispiel das Recht, den Mitgliedern der Regierung Fragen zu stellen.

Österreich entscheidet

In Österreich gelten das Recht der Europäischen Union und das österreichische Recht. Nur in seltenen Ausnahmefällen werden in Österreich private Streitigkeiten nach der Rechtsordnung eines ausländischen Staates entschieden, sofern diese mit den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung vereinbar ist. In allen Fällen ist es in Österreich nur den österreichischen Gerichten erlaubt, über die betreffenden Streitigkeiten zu urteilen, z.B. bei Ehescheidung und Unterhalt.

Gleichheit für alle Menschen

Grundlage aller Entscheidungen von Gerichten und Behörden ist die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Männer und Frauen zählen gleich viel. Jede Diskriminierung nach Geschlecht, Religion oder Hautfarbe ist streng untersagt. Nur die österreichische Staatsbürgerschaft rechtfertigt eine punktuelle Besserstellung durch das Gesetz.

Quelle: Österreichischer Integrationsfonds.