Frau und Mann

Grafik: Stilisierte Darstellungen eines stehenden Frauenkörpers und eines stehenden Männerkörpers in schwarzer Farbe. Die Figuren stehen in einer Reihe nebeneinander, auf die weibliche Figur folgt die männliche Figur. Insgesamt sind drei weibliche und drei männliche Figuren dargestellt.

Gleiche Rechte

In Österreich sind Frauen und Männer gleichgestellt  (z.B. in Familie, Freizeit, Bildung und Beruf ).  Frauen und Männer haben die gleiche Würde und die gleichen Rechte. Ihre Stimme zählt vor Gericht und bei demokratischen Wahlen gleich viel.

Keine Einschränkung von Frauen

Weibliche und männliche Familienmitglieder sollen in gleicher Weise an der österreichischen Gesellschaft teilhaben. Sie müssen die Schule besuchen, dürfen sich weiterbilden, arbeiten sowie nach ihrem eigenen Wunsch kleiden. Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheit, Zwangsehen oder die Verstümmelung des weiblichen Geschlechts sind streng verboten.

Keine Überordnung

Kein Geschlecht ist dem anderen übergeordnet. Daran ändert auch die Herkunft aus einer anderen Kultur nichts. Die Bevormundung oder Unterdrückung von Frauen hat in Österreich keinen Platz.

Gewaltverbot

Körperliche Gewaltanwendung oder Drohungen gegen andere Menschen sind streng verboten. Gewalt ist auch in Form von Verletzungen mit Worten oder psychischem Druck inakzeptabel. Gewalttätige Personen können von der Polizei aus ihrer Wohnung weggewiesen werden und es kann ihnen für eine bestimmte Zeit verboten werden, in diese zurückzukehren.

Rechte der Kinder

Kindern haben besondere Rechte. Bei öffentlichen oder privaten Maßnahmen, die Kinder betreffen, steht das Kindeswohl an erster Stelle. Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung ist gesetzlich verankert. Nicht nur sexueller Missbrauch und körperliche Strafen, sondern auch die Zufügung seelischen Leids sind verboten. Kinder haben grundsätzlich das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Die Meinung von Kindern muss berücksichtigt werden.

Quelle: Österreichischer Integrationsfonds.