Recht und Menschenrechte

Grafik: Im Hintergrund sind sieben Paragraphenzeichen in grauer Farbe in einer Reihe dargestellt. Davor befindet sich, mittig platziert, eine schwarze Waage mit zwei Waagschalen.

Recht

Österreich entscheidet

In Österreich gelten das Recht der Europäischen Union und das österreichische Recht. Nur in seltenen Ausnahmefällen werden in Österreich private Streitigkeiten nach der Rechtsordnung eines ausländischen Staates entschieden, sofern diese mit den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung vereinbar ist. In allen Fällen ist es in Österreich nur den österreichischen Gerichten erlaubt, über die betreffenden Streitigkeiten zu urteilen, z.B. bei Ehescheidung und Unterhalt.

Gleichheit für alle

Grundlage aller Entscheidungen von Gerichten und Behörden ist die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Männer und Frauen zählen gleich viel. Jede Diskriminierung nach Geschlecht, Religion oder Hautfarbe ist streng untersagt. Nur die österreichische Staatsbürgerschaft rechtfertigt eine punktuelle Besserstellung durch das Gesetz.

Rechtsstaat für alle

Die Gesetze des österreichischen Rechtsstaates müssen von allen Menschen befolgt werden. Kulturelle Einstellungen, die den österreichischen Gesetzen widersprechen, sind keine Rechtfertigung für Straftaten. Strafbar ist in Österreich z.B. eine Zwangsverheiratung im In- und Ausland.

Rechte und Freiheiten

Österreich bekennt sich zur Wahrung der Menschenrechte. Die Menschenrechte geben dem einzelnen Menschen viele Rechte und schützen seine Freiheit. Die Gesetze sowie die Behörden und Gerichte, welche diese Gesetze vollziehen, achten und schützen die Menschenrechte. Bei Menschenrechtsverletzungen kann man sich an die Verwaltungsbehörden oder auch an die unabhängigen Gerichte wenden.

Diskriminierungsverbot

Die Menschenrechte gelten für alle Menschen in Österreich. Darüber hinaus gibt es grundlegende Rechte, die nur für Staatsbürger und Staatsbürgerinnen gelten. Beispielsweise ist etwa das Wahlrecht auf Bundes- und Landesebene österreichischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen vorbehalten. In allen Fällen hat niemand Vorrechte aufgrund seines Geschlechts, seiner Religion, seiner Anschauung oder seiner Herkunft.

Schutz des Eigentums

Das rechtmäßig erworbene Eigentum jedes einzelnen Menschen ist in Österreich geschützt. Eingriffe in das Eigentumsrecht sind nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig.

Menschenrechte

Recht auf die eigene Meinung

Ein Beispiel eines Menschenrechts in Österreich mit großer Bedeutung im Alltag ist die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Allen Menschen steht frei, zu denken, was ihnen beliebt, und einer Religionsgemeinschaft anzugehören, diese zu wechseln oder aus dieser auszutreten. Weiteres wichtiges Beispiel ist das Recht, sich zu versammeln und Vereinigungen zu gründen. Alle dürfen ihre Meinung offen sagen. Die Medien unterliegen keiner Zensur.

Grenzen der Freiheit

Die Freiheit der Einzelnen hat jedoch Grenzen, die vom Gesetzgeber definiert werden. Verboten ist es beispielsweise, zu feindseligen Handlungen gegen Menschengruppen aufzufordern oder für menschenverachtende Ideen einzutreten (z.B. für Nationalsozialismus oder Rassismus). Wird eine Person wegen der Begehung einer Straftat von einem Gericht verurteilt, kann der Staat in die persönliche Freiheit eingreifen, indem er den Betreffenden oder die Betreffende in Haft nimmt.

Quelle: Österreichischer Integrationsfonds.