Wohnformen

Grafik: Vier geometrische Figuren sind dargestellt. Ein blaues Quadrat, ein grünes Dreieck, ein gelber Kreis und ein orangefarbenes Rechteck. Die Figuren sind an der Oberseite mit einem "Dach" versehen, das aus einem braunen Dreieck besteht.

Die nachstehenden Wohnformen zeigen Möglichkeiten, auf welcher rechtlichen und finanziellen Grundlage Menschen in Wohnungen leben können. Auf das Wohnen in Einfamilienhäusern wird hier nicht eingegangen, da diese nicht in den Bereich des Mietrechts fallen.

Grundsätzlich können die zwei Wohnformen Mietwohnung und Eigentumswohnung unterschieden werden.

Mietwohnungen

Mietwohnungen sind Wohnungen, die den darin lebenden Menschen nicht gehören. Diese Menschen werden als Mieterinnen und Mieter bezeichnet. Für das Wohnrecht bezahlen sie  monatlich einen vertraglich festgelegten Betrag. Dieser Betrag wird Mietzins genannt.

Hauptmiete und Untermiete

Dabei handelt es sich um zwei mögliche Formen der Wohnungsmiete:

Hauptmiete bedeutet, dass der Mietvertrag mit den Eigentümerinnen bzw. Eigentümern oder den Pächterinnen bzw. Pächtern eines Wohnhauses oder einer Wohnung abgeschlossen wird.

Untermiete bedeutet, dass der Mietvertrag mit den Hauptmieterinnen bzw. Hauptmietern einer Wohnung abgeschlossen wird.

Befristung

Mietverträge können unbefristet oder befristet vereinbart werden, das heißt, ein Mietverhältnis kann auf unbestimmte Zeit (unbefristet) oder mit einer zeitlichen Befristung (befristet) vereinbart werden.

Unbefristete Mietverträge müssen eine Mietdauer von zumindest drei Jahren aufweisen, können aber verlängert werden. Diese Verlängerungen müssen aber ebenfalls zumindest drei Jahre betragen. Befristete Mietverträge können von den vermietenden Personen beliebig oft verlängert werden. Eine frühere Kündigung durch die Mieterinnen oder Mieter ist aber möglich. Es besteht aber eine Kündigungsfrist von drei Monaten. (Kündigungsfrist bedeutet, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht gekündigt werden kann bzw. das Mietverhältnis für diesen Zeitraum weiter bestehen bleibt.)

Die rechtliche Grundlage ist das Mietrechtsgesetz (MRG). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Ob und in welchem Ausmaß das Mietrechtsgesetz bei eine Wohnung Anwendung findet, ist im § 1 des MRG angeführt.

Quellen: BMASK, BM.I

Eigentumswohnungen

Als Wohnungseigentümerin bzw. Wohnungseigentümer ist man berechtigt, die jeweiligen Räumlichkeiten alleinig zu nutzen und darüber zu verfügen. Dieses Recht wird auch im so genannten Grundbuch eingetragen. Im Grundbuch sollte man sich auch im Vorhinein darüber informieren, ob die Wohnung lastenfrei ist, das heißt, ob nicht noch Hypotheken zu bezahlen sind oder Pfandrechte bestehen.

Eigentümerin bzw. Eigentümer wird man durch den Ankauf der jeweiligen Wohnung. Darüber hinaus wird man auch anteilsmäßiger Miteigentümer der gesamten Liegenschaft (Grundstück, Gebäude). Daher gibt es auch zwei unterschiedliche Verträge: den Wohnungseigentumsvertrag und den Kaufvertrag.

Die gesetzliche Grundlage ist das österreichischen Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Grundsätzlich sollten Sie vor dem Kauf einer Wohnung, eines Hause oder eines Grundstückes immer den Rat von Expertinnen oder Experten (Notarinnen bzw. Notaren oder Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten) einholen.

Quelle: BMASK