Urlaub

Grafik: Insel mit Palme, Liegestuhl und Sonnenschirm. Im Hintergrund fährt ein Segelschiff über das Meer.

In Österreich haben Menschen die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden per Gesetz Anspruch auf Erholung.  Diese Urlaubszeit ist  im Arbeitsrecht gesetzlich geregelt.

Arbeitende Menschen haben in Österreich Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Jahr. Ab dem 25. Arbeitsjahr erhöht sich der Urlaubsanspruch auf sechs Wochen pro Jahr.

Im ersten Arbeitsjahr bei einer neuen Firma wird in den ersten sechs Monaten der Anspruch an Urlaubstagen aliquot berechnet. Der volle Urlaubsanspruch besteht somit ab dem siebenten Monat. Ab dem zweiten Arbeitsjahr besteht der volle Urlaubsanspruch mit Beginn dieses Arbeitsjahres. Unmittelbar vorangegangene Arbeitsverhältnisse bei derselben Arbeitgeberin bzw. beim selben Arbeitgeber werden bei der Anrechnung berücksichtigt, dazu zählt auch die Absolvierung eine Lehre.

Sollten Sie während Ihres Urlaubes erkranken, dann gelten Tage an denen Sie krank sind als Krankenstandstage und nicht als Urlaubstage. Diese Regelung gilt allerdings erst ab einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung.

Der Urlaubsanspruch für ein bestimmtes Jahr erlischt nach Ablauf von zwei darauf folgenden Kalenderjahren.

Während des Urlaubes besteht grundsätzlich Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes.

 

 

Quelle: BMASK

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