Anerkennung von Abschlüssen

Grafik: Graduiertenkopfbedeckung in dunkelblauer Farbe und zwei gerollte Diplome mit roter Schleife.

Anerkennung von Berufsausbildungen

Die Anerkennung ist nur für solche Berufe notwendig, die ohne einen bestimmten Qualifikationsnachweis nicht ausgeübt werden dürfen. Diese Berufe werden reglementierte Berufe genannt. Für andere Berufe muss eine Berufsanerkennung daher nicht durchgeführt werden.

Ob der Beruf, den sie in Österreich ausüben möchten unter die reglementierten Berufe fällt oder nicht, können Sie zum Beispiel anhand des Anerkennungs-Wegweisers unter www.berufsanerkennung.at in Erfahrung bringen.

 

Anerkennung von Schulzeugnissen und Lehrabschlusszeugnissen

Bei Schulzeugnissen und Lehrabschlusszeugnissen ist vor allem die inhaltlichen Vergleichbarkeit bzw. Gleichwertigkeit von ausländischen mit inländischen Zeugnissen wichtig. Abweichungen können durch Ergänzungsprüfungen ausgeglichen werden.

Zudem bestehen bei Reifeprüfungszeugnissen und Lehrabschlusszeugnissen oft zwischenstaatliche Abkommen. Reifezeugnissen bedürfen daher oft nur mehr einer administrativen Bestätigung durch die aufnehmende österreichische Hochschule.

Zuständig für  Anerkennungen im Schulbereich ist das Bundesministerium Bildung und Frauen, für Anerkennungen bzw. Bestätigungen von Reifezeugnissen die jeweilige Hochschule und für Anerkennung von Lehrabschlussprüfungen das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.

Hochschulen

Grundvoraussetzung für eine Antragsstellung auf Anerkennung eines ausländisches Studienabschlusses (Nostrifizierung) ist die berufliche Notwendigkeit einer Anerkennung. Dies trifft allerdings nur auf wenige Studienrichtungen zu.

Zuständig für die Nostrifizierung sind  jene Hochschulen, welche die gleiche Studienrichtung anbieten, wie diejenige Hochschule im Ausland, an der die Ausbildung absolviert wurde.

Wie bei Reifeprüfungszeugnissen bestehen auch im Hochschulbereich zwischenstaatliche Abkommen bezüglich der Gleichwertigkeit von Studienabschlüssen. Nähere Informationen zur Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.

 

Quelle: BM.I

 

 

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