Grundsätzlich besteht in allen neun österreichischen Bundesländern die Möglichkeit Beihilfen und Förderungen für Wohnungen zu erhalten. Die gesetzlichen Bestimmungen sind allerdings nicht einheitlich geregelt, sondern von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Beachten Sie bitte, dass Drittstaatsangehörige bezüglich der Vergabe von Beihilfen fallweise Beschränkungen unterliegen bzw. Beihilfen nur bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen bezogen werden können.
Mietwohnungen
Bauträgerinnen und Bauträger können im Zuge der Errichtung oder bei Sanierungsmaßnahmen von Mietwohnungen von staatlichen Förderungen profitieren. Derart geförderte Wohnungen sind auch für die späteren Mieterinnen und Mieter billiger, da einmalige und laufende Kosten geringer ausfallen als bei nicht geförderten Wohnungen. Um eine geförderte Mietwohnung bekommen zu können, müssen allerdings bestimmte Kriterien (z.B.: Höhe des Einkommens, Personenanzahl) erfüllt werden. Dies gilt auch für eventuelle Nachmieterinnen und Nachmieter.
Neben Förderungen gibt es für Mieterinnen und Mieter auch diverse Beihilfen. Der Erhalt dieser Beihilfen ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
Für die Gewährung einer Wohnbeihilfe muss unter anderem ein dringendes Wohnbedürfnis bestehen und die Wohnung dauernd bewohnt werden. Wichtige Kriterien sind auch die Einkommenshöhe, die Größe der Familie und die Höhe der Wohnungskosten.
Besonders bedürftige Personen, die weder Miete noch Betriebskosten zahlen können, können beim Sozialamt um Mietbeihilfe ansuchen.
Wenn aufgrund von Sanierungsarbeiten der Mietzins erhöht wird oder Beiträge zur Erhaltung und Verbesserung des Wohnhauses eingehoben werden, kann Mietzinsbeihilfe beantragt werden. Eine bestimmte Einkommenshöhe darf aber auch hier nicht überschritten werden. Der Antrag muss beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Eigentumswohnungen
Eigentumswohnungen müssen von den zukünftigen Eigentümerinnen bzw. Eigentümern selbst finanziert werden. Falls die vorhandenen finanziellen Mittel (Eigenmittel) für die Finanzierung von Eigentumswohnungen nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit die nötigen Geldmittel mittels Bankkrediten aufzubringen.
Wie bei geförderten Mietwohnungen gibt es auch für geförderte Eigentumswohnungen bestimmte Kriterien für deren Ankauf, wie die Höhe des Einkommens und der Nachweis eines dringenden Wohnbedürfnisses. Im Falle eines Verkaufs müssen auch die späteren Eigentümerinnen oder Eigentümer förderungswürdig sein, da sonst von den fördernden Organisationen einem Verkauf nicht stattgegeben wird.
Förderungen werden häufig als Zuschüsse zu bestehenden Kreditraten oder als Darlehen des jeweiligen Bundeslandes gewährt.
Quelle: BMASK
Links
- Landesregierung Burgenland – Wohnbauförderung
- Landesregierung Kärnten – Wohnbauförderung
- Landesregierung Niederösterreich – Wohnbauförderung
- Landesregierung Oberösterreich – Wohnbauförderung
- Landesregierung Salzburg – Wohnbauförderung
- Landesregierung Tirol – Wohnbauförderung
- Landesregierung Steiermark – Wohnbauförderung
- Landesregierung Vorarlberg – Wohnbauförderung
- Stadt Wien – Wohnbauförderung